Polnische Pflegekräfte in Trier, Mainz und Umgebung
Steuerliche Vergünstigungen
Wenn Sie die häusliche Pflege durch die von mir vermittelten Pflegekräfte in Anspruch nehmen, erhalten Sie neben der umfassenden und auf Sie abgestimmten Pflege auch steuerliche Vergünstigungen. Da es sich hierbei um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt, können Sie von einer Vergünstigung nach § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) profitieren.
Verbesserung des Wohnumfelds
Neben steuerlichen Vergünstigungen können Sie auch finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes beantragen. Die Pflegekasse leistet finanzielle Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen, die Ihrer individuellen Wohnungsanpassung dienen. Weitere Informationen zu den Zuschüssen finden Sie unter folgendem Link der Verbraucherzentrale.
Informationen zur Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI festgelegt. Ist ein pflegender Angehöriger im Urlaub, erkrankt oder aus anderen Gründen nicht dazu in der Lage, die Pflege zu auszuführen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Verhinderungspflege für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Vitadomi vermittelt Ihnen auch Pflegekräfte, die die Verhinderungspflege für Ihre Angehörigen übernehmen können.
Nehmen Sie Kontakt auf, um sich von uns über Verhinderungspflege und weiteren Pflegeleistungen beraten zu lassen!